Anwaltskanzlei Heribert Huster
Kanzlei
Willkommen bei der Internetpräsenz der Anwaltskanzlei Heribert Huster
Die Kanzlei wurde von Herrn Rechtsanwalt Heribert Huster im Jahre 1985 gegründet. Sie ist eine auf Zivilrecht ausgelegte Anwaltskanzlei. Die Beratung und Vertretung von Privatleuten, sowie kleinen und mittelständigen Unternehmen sehen wir als unsere Aufgabe an. Insbesondere sind die Mitarbeiter der Kanzlei tätig auf dem Gebiet des Mietrechts, des Wohnungseigentumsrechts, des allgemeinen Zivilrechtes, des Baurechtes, des Verkehrsrechtes und des Familienrechtes. Dies bedeutet, dass wir im Zivilrecht umfassende Beratung bieten können.
Der Inhaber der Kanzlei, Herr Rechtsanwalt Heribert Huster gründete im Jahre 1990 die Immobilienverwaltung Huster GmbH, die sich auf die Verwaltung von Wohnungseigentum und Immobilien (Wohnungen und Gewerbe) spezialisiert hat. Mit nunmehr fast 20-jähriger Erfahrung stehen wir unseren Kunden jederzeit zur Verfügung und beraten Sie in allen Lebenslagen.
Selbstverständlich ist uns auch die Weiterbildung wichtig. So ist Herr Rechtsanwalt Heribert Huster Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Mitglied im Deutschen Anwaltverein, dort in den Arbeitsgemeinschaften Mietrecht und WEG sowie Baurecht aktiv und besucht dort regelmäßig Fortbildungsseminare.
Herr Rechtsanwalt Huster ist zugelassen an allen Amts- und Landgerichten sowie allen Oberlandesgerichten und deshalb in der Lage, seine Mandanten umfassend zu vertreten.